Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen von IVF-Holiday
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung haftet. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ivf-holiday zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unmittelbar nach Vertragsabschluß wird der Vermittler dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
2. Bezahlung
2.1 Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw. Erhalt der Reisebestätigung sofort zur Zahlung fällig.
2.2 Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang vor Reiseantritt versandt. Die Möglichkeit der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten.
2.3 Sollte nach Aushändigung der Reisebestätigung- und Rechnung die vollständige Zahlung des Reisepreises durch den Reisenden nicht erfolgen, so behält sich ivf-holiday vor, nach Eintritt eines Zahlungsverzugs den Reisevertrag außerordentlich zu kündigen. Der Reisende kann in diesem Fall aus den Reiseunterlagen Rechte nicht mehr herleiten.
2.4 Bei Buchungen bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt und länger ist eine Anzahlung i. H. v. 20% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Bei Reisebuchungen die mehr als 4 Wochen vor Reiseantritt gebucht werden, ist der Reisepreis bis 29 Tage vor Reiseantritt vollständig zu zahlen. Bei Buchungen bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Reisepreis spätestens vollständig bis zu 5 Tagen vor Reiseantritt zur Zahlung an den Vermittler ivf-holiday fällig und direkt zu leisten.
2.5 Bei Kurzfristbuchungen von weniger als 10 Tagen vor Reiseantritt ist die Zahlung des vollständigen Reisepreises bis spätestens 3 Tage vor Reiseantritt an ivf-holiday direkt zu leisten. Sollte Reisebeginn auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist der vollständige Reisepreis bis zum vorhergehenden Freitag, 15 Uhr, an den Vermittler direkt zu leisten. Bei Kurzfristbuchungen innerhalb von weniger als 10 Tagen vor Reisebeginn werden von ivf-holiday die Reisebestätigung und Rechnung umgehend an den Reisenden übersandt. Darüber hinaus ist der Reisepreis bei Kurzfristbuchungen sofort zur Zahlung fällig.
3. Leitungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ivf-holiday nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von ivf-holiday nicht zu vertreten sind, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen
ivf-holiday ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs-änderungenoder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ivf-holiday dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
ivf-holiday behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Kurtaxen etc., in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der o.g. Kosten auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung ab dem 20.Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen.
4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen oder Ersatzperson
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ivf-holiday. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann ivf-holiday Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldeten Teilnehmer verlangen:
Bis zum 30. Tag vor Abreise 10% des Pauschalpreises (mindestens 26,- EUR) zuzüglich der für eventuell abgeschlossene Reiseversicherungen fälligen Versicherungsprämien und aller eventuell anfallenden Kosten für Telefon, Telegramm, Telex usw.;
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 15% des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Abreise 60% des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten;
bei Nichtantritt der Reise ("No-show") am Abreisetag 100% des Pauschalpreises zuzüglich der oben genannten Zusatzkosten.
(Umbuchungen), wird ivf-holiday bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von 50 EUR pro Reiseteilnehmer erheben. Bei derartigen Umbuchungen von weniger als 30 Tagen vor Abreise kann ivf-holiday Aufwendungsersatz entsprechend der Regelung verlangen. (s. 4.2. AGB)
4.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Falle ist für die Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von Euro 70, EUR pro Umbuchung auf Dritte durch den Vertragsschließenden zu zahlen. Der Reisevermittler kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reisevermittler als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich der Reisevermittler bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch ivf-holiday
ivf-holiday kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen
6.1 Ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ivf-holiday nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ivf-holiday, so behält ivf-holiday den Anspruch auf den Reisepreis. ivf-holiday muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ivf-holiday aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ivf-holiday von den Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge.
6.2 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Ein Rücktrittsrecht von ivf-holiday besteht jedoch nur, wenn ivf-holiday die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. keine Kalkulationsfehler) und wenn ivf-holiday die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal mit Euro 10,- EUR erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reisevermittlers keinen Gebrauch macht.
6.3 Bei Nichtzahlung durch den Reisenden
Sollte der Reisende den Reisepreis nach Fälligkeit rechtzeitig vor Reisebeginn nicht an ivf-holiday geleistet haben und der Reisepreis nicht bei ivf-holiday rechtzeitig vor Reiseantritt und fristgerecht gutgeschrieben werden kann (bei Reisebuchungen bis zu 29 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt vollständig zur Zahlung fällig; bei Reisebuchungen bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Reisepreis spätestens 5 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig; bei Kurzfristbuchungen von weniger als 10 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis sofort nach Zusendung der Rechnung und Sicherungsschein vollständig zur Zahlung fällig. Hinsichtlich der Zahlungsfristen verweisen wir auf Ziffer 2.ff der vorstehenden AGB), behält sich ivf-holiday eine Kündigung des Reisevertrags aufgrund der Nichtzahlung des Reisepreises vor.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisevermittler als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ivf-holiday für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kosten der Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
8. Haftung von ivf-holiday
8.1 ivf-holiday haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung:
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
8.2 ivf-holiday haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ivf-holiday kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ivf-holiday kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ivf-holiday eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reisevermittler innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reisevermittler erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reisevermittler verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird Er schuldet dem Reisevermittler den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Sofern ivf-holiday einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.
f) Anmeldung und Ausschlussfrist
Alle Gewährleistungsansprüche, hat der Vertragspartner innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener, bzw. tatsächlicher Beendigung der Reise gegenüber dem Vermittler anzumelden; eine Anmeldung gegenüber dem Leistungsträger wahrt die Frist nicht. Dies gilt auch für Ansprüche aus abgetretenem Recht, z.B. für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern
10. Beschränkung der Haftung
ivf-holiday haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ebenso wenig haftet ivf-holiday für Ausflüge, die ivf-holiday im Online-Angebot zwar bewirbt, die der Reisende jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht.
11. Ein Schadenersatzanspruch
gegen ivf-holiday ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.
12. Mitwirkungspflicht
a) Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
b) Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
13.2 Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Anmelde- und Verjährungsfrist von einem Jahr gilt auch für Versicherer und Sozialversicherungsträger, die aus abgetretenem Recht eventuell Vorleistungen an den Reisenden erbracht haben.
13.3 Zwischen den Reisenden und ivf-holiday wird ein Abtretungsverbot vereinbart; danach ist jeder Reisende, so auch der Buchende nicht berechtigt, aus abgetretenem Recht Ansprüche Mitreisender in eigenem Namen geltend zu machen.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschrifte
14.1 Sofern es ivf-holiday möglich ist, wird ivf-holiday den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
14.2 Sollten Einreisevorschriften vom Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann ivf-holiday den Reisenden mit entsprechenden Gebühren belasten.
15. Versicherung
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungspaketes.
16. Datenschutz
IVF Holiday verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Dem Datenschutz entsprechend, werden persönliche Daten der Kunden und alle Buchungsdaten mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken schließt ivf-holiday ausdrücklich aus.
17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Mittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; in diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
18. Schlussbestimmung
18.1 Reisezeiten
Die im Online-Angebot angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen Reisezeiten und Programmverlauf werden vom Vermittler unverbindlich mitgeteilt, es sei denn, ivf-holiday sichert diese gesondert schriftlich zu.
18.1 Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich.
18.2 Alle Angaben in diesen Online-Angebot entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
18.3 Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett, sofern nicht ausdrücklich in der Hotelausschreibung die dritte Schlafgelegenheit als Gästebett ausgeschrieben wird.
Stand: Juni 2007. Änderungen vorbehalten
Vermittler:
ivf-holiday, Ottostraße 4, 85521 Ottobrunn (München)
Telefon : +49 (0) 89 23 06 66 41
Email : office@ivf-Holiday.com
